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Wir bitten alle unseren Vereine ihre Funktions- bzw. Mitgliederdaten in der Mitgliederverwaltung aktuell zu halten. Besonders wichtig ist das Eintrittsdatum in eurem Verein, um zu wissen, wann eure Mitglieder für ihre langjährige Mitgliedschaft anerkannt werden sollen. Bitte zur Kenntnis nehmen, Ehrungen können nur durch die Mitgliederverwaltung beantragt werden. Bitte mindestens vier Wochen vor Verleihungstermin beantragen. Vielen Dank für euer Verständnis.
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Unser 'Schirmverband' bringt die lebendige Volkskultur landesweit zusammen.
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Bitte sofort nach der Wahl neuer Vorstandsmitglieder, diese an die BH melden.
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Nicht alle Gauverband Mitglieder sind im Vereinsregister, aber wo eine ZVR Nummer vorhanden ist, kann man weitere Informationen über die gegenwärtige Vereinsleitung finden.
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Es ist enorm wichtig, die Urheberrechte der Komponisten bei Volksmusik bzw. Volkslieder zu beachten. Bei Austromechana® bekommt man alle nötigen Informationen zum Thema Aufführungen
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Ab dem 25. Mai 2018 muss die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung angewendet werden. Diejenigen, die mit den persönlichen Daten Anderer umgehen, können sich hier mit den neuen Regeln vertraut machen und sich auf die strengere Praxis vorbereiten.